Allgemeine Geschäftsbedingungen
Overland Campers, mit Sitz in der Griendstraat 4, 2921 LA, Krimpen aan den IJssel, eingetragen bei der Handelskammer Rotterdam unter der Nummer 83744215, E-Mail: info@overlandcampers.nl, Telefonnummer +31 6 16109633 oder +31 6 22967614.
Overland Campers befasst sich mit dem Umbau/Einbau, der Installation von Zubehör, der Reparatur und dem Verkauf von Wohnmobilen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Arbeiten/Aufträge, die Overland Campers mit einem Käufer vereinbart.
Artikel 1 – Allgemeines
1. Ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge von Overland Campers, unabhängig von einem eventuellen (vorherigen) Verweis des Käufers auf seine eigenen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen. Overland Campers lehnt die Anwendbarkeit anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen ausdrücklich ab.
2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Handlungen und Verträge, an denen Overland Campers beteiligt ist.
4. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie von beiden Parteien schriftlich festgehalten wurden. Unter Abweichungen sind auch Ergänzungen oder Erweiterungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Aufhebung eines abgeschlossenen (Kauf-)Vertrags zu verstehen.
5. Overland Campers hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderungen treten einen Monat nach Bekanntgabe der Änderungen oder zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft, sofern dies angegeben ist. Overland Campers muss den Käufer rechtzeitig auf die Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen.
Artikel 2 – Das Angebot/die Offerte
1. Das Angebot/die Offerte von Overland Campers wird mündlich, schriftlich oder elektronisch unterbreitet und ist unverbindlich, sofern nicht anders angegeben.
2. Das Angebot/die Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht anders angegeben.
3. Alle Angebote/Offerten unterliegen etwaigen Preisänderungen durch externe Parteien. In diesem Fall wird Overland Campers diese etwaigen Preisänderungen in einem überarbeiteten Angebot/einer überarbeiteten Offerte bekannt geben.
4. Die Preisbildungsmethode, die in Bezug auf den Vertrag angewendet wird, besteht aus einem Festpreis. Das bedeutet, dass Overland Campers einen festen Betrag für die in dem Angebot beschriebenen Arbeiten angibt. Dieser Festpreis umfasst, wenn von einem neuen Mercedes-Benz Sprinter ausgegangen wird, der von Overland Campers für den Kunden bestellt wurde, auch den Kaufpreis des Mercedes-Benz Sprinter.
5. Jedes Angebot kann vom Kunden nur einmal angenommen werden und gilt nicht für einen späteren Auftrag, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Alle von Overland Campers hergestellten oder angepassten Modelle, Zeichnungen, Pläne, Dokumente und Werkzeuge sowie die damit verbundenen technischen Informationen und das Know-how bleiben ihr Eigentum. Dies gilt auch in Fällen, in denen Kosten in Rechnung gestellt wurden oder nach dem Verkauf noch Verbesserungen vorgenommen wurden, unabhängig davon, ob dies auf Wunsch des Käufers erfolgte oder nicht. Ohne schriftliche Genehmigung von Overland Campers dürfen sie weder ganz noch teilweise kopiert werden, außer für den internen Gebrauch beim Käufer, noch dürfen sie Dritten gezeigt, übergeben oder auf andere Weise bekannt gemacht werden, noch dürfen sie vom Käufer für andere Zwecke als die von Overland Campers vorgesehenen verwendet oder zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 3 – Der Vertrag
1. Alle Vereinbarungen müssen schriftlich oder elektronisch festgehalten werden. Diese kommen nach schriftlicher oder elektronischer Bestätigung durch Overland Campers zustande.
2. Zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen des Vertrags sind erst nach schriftlicher oder elektronischer Bestätigung durch Overland Campers gültig.
3. Diese Vereinbarung enthält mindestens folgende Punkte:
Marke;
Typ;
Preisliste für Einbau und Zusatzoptionen Mercedes Sprinter;
Preis und Zahlungsweise;
voraussichtlicher Liefertermin;
gegebenenfalls spezifische Vereinbarungen, die untereinander getroffen wurden.
4. Nach Vertragsabschluss hat der Käufer 7 Tage Zeit, diesen zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Wenn bereits bestimmte Teile für dieses Projekt bestellt wurden, müssen diese vom Käufer abgenommen und innerhalb einer (1) Woche bezahlt werden. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der zu erwerbende Gegenstand vom Käufer an Overland Campers geliefert wurde. Bitte beachten Sie, dass Overland Campers unter Berücksichtigung der oben genannten Kündigungsfrist berechtigt ist, seine Verpflichtungen während dieser Kündigungsfrist auszusetzen.
Artikel 4 – Preise und Mehrarbeit
1. Alle in dem Angebot/Vertrag genannten Preise sind in Euro und inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart. Änderungen bei Steuern, Abgaben und anderen staatlichen Abgaben werden ausnahmslos direkt an den Kunden weiterberechnet. Dies gilt auch für Preiserhöhungen aufgrund von Änderungen der Hersteller- und/oder Importeurpreise sowie der Wechselkurse.
2. Preisangaben sind stets ungefähre Angaben, es sei denn, Overland Campers und der Käufer haben einen Festpreis vereinbart und diesen schriftlich oder elektronisch festgehalten.
3. Sobald Overland Campers feststellt, dass die Kosten für die Arbeiten, wie sie im Angebot/Vertrag festgelegt sind, um mehr als 10 % steigen werden, wird Overland Campers den Käufer darüber informieren. Im Falle einer Preissenkung wird Overland Campers den Käufer darüber informieren. Beide Parteien werden den Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen ändern.
Artikel 5 – Zahlung
1. Overland Campers gewährt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen, sofern nicht schriftlich oder elektronisch etwas anderes vereinbart wurde.
2. Handelt es sich um einen Einbauauftrag für einen vom Kunden gelieferten Bus, ist Overland Campers berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 10.000 € zu verlangen, die auch für die Reservierung eines Bauzeitraums gilt. Danach ist der Käufer verpflichtet, 50 % des dann noch ausstehenden Betrags für die Einbauarbeiten und die zusätzlichen Optionen gemäß der Preisliste zu zahlen. Der Restbetrag für die Einbauarbeiten und Zusatzoptionen gemäß Preisliste ist bei Lieferung zu entrichten. Dies gilt auch für eventuelle Mehrarbeiten.
Handelt es sich um einen neuen Mercedes Sprinter, den Overland Campers sowohl liefert als auch mit Zusatzoptionen ausstattet, wendet Overland Campers den folgenden Zahlungsplan an.
A. Bei Vertragsabschluss € 10.000 exkl. MwSt. Anzahlung, die auch für die Reservierung eines Bauzeitraums gilt;
B. Im Falle eines neu zu liefernden Mercedes Sprinter: Nach Erhalt der Rechnung von Van Mossel zahlt der Käufer den Gesamtkaufpreis des Mercedes.
C. Spätestens 4 Kalenderwochen vor Beginn der Einbauarbeiten zahlt der Käufer 50 % des dann noch ausstehenden Betrags für die Einbauarbeiten und die Zusatzoptionen gemäß der Preisliste.
D. Bei Fertigstellung: Restliche Einbauarbeiten und zusätzliche Optionen gemäß Preisliste. Eventuell anfallende Mehrarbeiten inbegriffen.
3. Rechnungen müssen in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung bezahlt werden. Werden versandte Rechnungen nicht innerhalb der festgelegten Frist bezahlt, hat Overland Campers das Recht, den Vertrag auszusetzen bzw. die bestellten Waren nicht zu liefern.
4. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Käufer sofort in Verzug. Alle Forderungen von Overland Campers gegenüber dem Käufer sind ab diesem Zeitpunkt fällig.
5. Waren oder erbrachte Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Overland Campers. Wenn eine Ware oder Dienstleistung nach vier Wochen nicht abgenommen wurde, ist Overland Campers berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und zwar einen Monat ab dem Zeitpunkt, an dem die Zahlung hätte erfolgen müssen, wobei der verbleibende Teil des Monats als ganzer Monat gilt. Wenn der Käufer mit der Zahlung des Restbetrags in Verzug bleibt, ist Overland Campers berechtigt, diesen Betrag um die Inkassokosten zu erhöhen.
Artikel 6 – Lieferung
1. In dem Vertrag wird immer ein voraussichtlicher Liefertermin angegeben. Dabei handelt es sich nicht um eine verbindliche Lieferfrist. Overland Campers hat daher das Recht, diesen Liefertermin zu überschreiten. Wenn dieser Liefertermin überschritten wird, wird Overland Campers den Käufer rechtzeitig darüber informieren. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der voraussichtliche Liefertermin von Overland Campers überschritten wird. Der voraussichtliche Liefertermin basiert auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Umständen, wobei von einer normalen Lieferung der Waren durch Dritte ausgegangen wird.
2. Änderungen am Vertrag, wie z. B. zusätzliche Arbeiten, können zu einer Überschreitung des Liefertermins führen. In diesem Fall wird der Liefertermin entsprechend den Arbeiten angepasst.
3. Sobald alle in der Vereinbarung besprochenen Arbeiten abgeschlossen sind und der Käufer darüber informiert wurde, hat der Käufer eine Frist von maximal 14 Tagen, um sein Eigentum abzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird diese Frist überschritten, berechnet Overland Campers dafür angemessene Lagerkosten.
4. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich in der Werkstatt von Overland Campers.
5. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug selbst zu überprüfen.
Artikel 7 – Eigentumsvorbehalt
1. Alle von Overland Campers gelieferten/montierten Teile/Zubehörteile bleiben Eigentum von Overland Campers, bis der gesamte im Vertrag vereinbarte Betrag gemäß Artikel 5 bezahlt ist. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung ist Overland Campers berechtigt, diese Teile/Zubehörteile zu demontieren.
2. Bis zur vollständigen Begleichung des im Vertrag vereinbarten Betrags kann Overland Campers das Fahrzeug einbehalten, bis der gesamte Betrag beglichen ist.
3. Die bei den Arbeiten zu ersetzenden Teile oder Zubehörteile gehen automatisch in das Eigentum von Overland Campers über, das für die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Teile oder Zubehörteile sorgt. Es sei denn, beide Parteien haben zuvor etwas anderes vereinbart und dies ist im Vertrag vermerkt.
Artikel 8 – Garantiebedingungen
1. Overland Campers garantiert die Qualität der von ihr erbrachten Dienstleistungen/Arbeiten oder Produkte und sorgt dafür, dass diese mit Fachkenntnis und unter Beachtung der Sicherheitsanforderungen ausgeführt werden.
2. Overland Campers gewährt eine Garantiezeit von 36 Monaten oder 40.000 km auf alle neu gelieferten Dienstleistungen/Arbeiten oder Produkte. Die Garantiezeit für neu gelieferte Produkte/Komponenten kann abweichen, da der Lieferant/Hersteller eine längere/kürzere Frist anwendet.
3. Overland Campers gewährt eine Garantiezeit von 6 Monaten auf alle von Overland Campers gelieferten oder durchgeführten Reparatur- und/oder Wartungsarbeiten.
4. In den folgenden Fällen erlischt die von Overland Campers gewährte Garantie:
Mängel oder Schäden, die auf Arbeiten zurückzuführen sind, die nicht von Overland Campers durchgeführt wurden.
Durch unsachgemäßen Gebrauch oder Aussetzen des Fahrzeugs extremen Bedingungen.
Mängel, die durch Dritte oder durch den Käufer nach der Lieferung des Fahrzeugs/Produkts entstanden sind.
Die Verwendung von Materialien/Produkten oder Arbeitsmethoden, die Overland Campers nicht unterstützt.
Schäden, die durch Änderungen am Fahrzeug durch den Käufer oder Dritte entstanden sind.
Verfärbung von Naturprodukten wie Holz.
5. Overland Campers übernimmt keine Garantie für die technische/motorische/elektrische Ausstattung des Fahrzeugaufbaus, die nicht von Overland Campers montiert oder angepasst wurde. Dies umfasst alle technischen Mängel an Teilen des Busses, die werkseitig eingebaut wurden.
(z. B. den gesamten Antriebsstrang, Sicherheitssysteme und Fahrzeugbeleuchtung).
Overland Campers übernimmt ebenfalls keine Garantie für Korrosion am Fahrgestell oder an der Karosserie.
Mercedes übernimmt die Garantie für das Fahrzeug. Overland Campers führt alle Installationen am Fahrzeug gemäß den Normen von Mercedes-Benz durch.
6. Wenn der Käufer einen Mangel feststellt und einen Garantieanspruch geltend machen möchte, muss er diesen Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Mangels Overland Campers zur Begutachtung melden. Der Käufer muss Overland Campers außerdem die Möglichkeit geben, diese Mängel zu beheben. Wenn der Käufer diese Mängel ohne Rücksprache mit Overland Campers durch Dritte beheben lässt, kann er Overland Campers nicht für die entstandenen Kosten haftbar machen.
7. Reparaturen, auch solche, die unter die Garantie fallen, werden in den Räumlichkeiten von Overland Campers durchgeführt. Für die Reise- und/oder Aufenthaltskosten ist der Käufer selbst verantwortlich.
Artikel 9 – Haftung und höhere Gewalt
Overland Campers haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, darunter in jedem Fall:
Folgeschäden;
entgangener Gewinn;
verpasste Einsparungen; und
Schäden durch Betriebsstillstand oder andere Arten von Stillstand.
Im Falle eines Verbraucherkaufs geht diese Beschränkung nicht über das gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) zulässige Maß hinaus. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Overland Campers zurückzuführen ist. Overland Campers haftet nicht für Beschädigung, Vernichtung, Diebstahl oder Verlust von Daten oder Dokumenten. Sollte Overland Campers für Schäden haftbar sein, ist die Haftung von Overland Campers auf maximal den in der Rechnung angegebenen Betrag begrenzt, ohne die Anschaffungskosten des Fahrzeugs. Overland Campers haftet nicht für Vandalismus, Zerstörung, Diebstahl oder Verlust von Waren oder Fahrzeugen des Käufers. Der Käufer muss den Schaden, für den Overland Campers haftbar gemacht werden kann, so schnell wie möglich, in jedem Fall jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entstehung des Schadens, Overland Campers melden, andernfalls verfällt jeglicher Anspruch auf Ersatz dieses Schadens. Jeder Haftungsanspruch gegenüber Overland Campers erlischt innerhalb eines Jahres, nachdem der Käufer von dem schadensverursachenden Umstand Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte Kenntnis erlangen können.
2. Die von Overland Campers gegebenenfalls angegebene Höhe der nachträglichen BPM-Steuer ist immer nur ein Richtwert. Overland Campers kann niemals für eine höhere Ausfallhöhe dieses Betrags oder für die Zahlung dieses Betrags haftbar gemacht werden.
3. Das Betreten der Werkstatt von Overland Campers durch alle Personen erfolgt jederzeit auf eigene Gefahr und ist nur nach Genehmigung durch einen Mitarbeiter von Overland Campers möglich.
4. Wenn der Käufer in Zusammenarbeit mit Overland Campers ein (Teil-)Projekt durchführt oder wenn Overland Campers eine Empfehlung ausspricht, haftet Overland Campers niemals für eventuelle Folgeschäden.
5. Wenn der Käufer einen eigenen Bus/ein eigenes Fahrzeug für den Umbau zu einem Wohnmobil liefert, kann Overland Campers niemals für die technischen Abmessungen haftbar gemacht werden, denen ein Wohnmobil/Camper gemäß den Vorgaben der Steuerbehörde entsprechen muss. Der Käufer ist selbst für das ausgewählte Fahrzeug/den ausgewählten Bus verantwortlich.
6. Overland Campers kann nicht für indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die dem Käufer durch das Nichtzustandekommen (oder nicht rechtzeitige Zustandekommen) des Vertrags entstehen.
7. Overland Campers haftet nicht für den Diebstahl von Gegenständen, die Eigentum des Käufers sind und sich in oder an dem Fahrzeug befinden, an dem Overland Campers arbeitet. Darunter fallen: Inventar, Ladung und andere Gegenstände des Käufers.
8. Wenn Overland Campers aufgrund höherer Gewalt seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen kann, wird die Erfüllung der Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt. Im Falle höherer Gewalt wird Overland Campers den Käufer stets unverzüglich darüber informieren.
Unter höherer Gewalt versteht man:
Verzögerte oder verspätete Lieferung eines oder mehrerer Lieferanten von Overland Campers.
Transportprobleme jeglicher Art, die den Transport von und zu Overland Campers behindern.
Geänderte staatliche Maßnahmen, Brand, Überschwemmung, Sabotage, Streiks.
Betriebsstörung oder Betriebsunterbrechung aus welchem Grund auch immer (z. B. Langzeiterkrankung).
Im Falle höherer Gewalt hat Overland Campers das Recht, entweder den im Vertrag festgelegten Liefertermin zu ändern oder den Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen.
9. Der Käufer stellt Overland Campers von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags Schäden erleiden und die dem Käufer zuzurechnen sind. Sollte Overland Campers von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Käufer verpflichtet, Overland Campers sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen. Alle Kosten und Schäden auf Seiten von Overland Campers und Dritten gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
Artikel 10 – Auflösung, Annullierung oder Beendigung des Vertrags
1. Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung gemäß Artikel 5 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, kann Overland Campers ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention den Vertrag zwischen dem Käufer und Overland Campers ganz oder teilweise auflösen.
2. Eine Auflösung des gesamten Vertrags durch den Käufer ist vertraglich ausgeschlossen. Eine teilweise Kündigung durch den Käufer ist jedoch möglich und muss per Einschreiben oder elektronisch erfolgen. Zuvor muss der Käufer Overland Campers über die Probleme informieren und Overland Campers eine angemessene Frist einräumen, um eventuelle Mängel zu beheben. Diese Mängel müssen klar beschrieben oder mit Bildmaterial angegeben werden.
3. Der Käufer ist verpflichtet, Overland Campers die bis zum Zeitpunkt der Auflösung geleisteten Arbeiten zu bezahlen.
4. Falls Overland Campers im Namen des Käufers einen neuen Mercedes Sprinter bei Van Mossel bestellt, diesen aber anschließend nicht abnimmt (d. h. die Rechnung gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht bezahlt), ist Overland Campers berechtigt, dem Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe der ersten Anzahlung von 10.000 Euro ohne Mehrwertsteuer aufzuerlegen. Für die Verhängung dieser Vertragsstrafe ist keine vorherige Inverzugsetzung oder ein Gerichtsverfahren erforderlich. Dabei gilt, dass die Vertragsstrafe das Recht von Overland Campers, zusätzlich zur Vertragsstrafe Schadenersatz zu verlangen, unberührt lässt.
Artikel 11 – Anwendbares Recht
Das auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer/Reparateur und Käufer anwendbare Recht ist das niederländische Recht.
